EM Dienstleistungsgesellschaft mbH

§1 Stellenbeschreibung Teamleiter/in und stell. Teamleiter/in

Der Teamleiter ist für die Betreuung eines oder mehrere Kunden und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen verantwortlich. Sie sind der GL direkt unterstellt. Ihnen direkt unterstellt sind die Servicekräfte.

Aufgabenschwerpunkte:

  1. Kundenbetreuung /-pflege der TL als Bindeglied zwischen Unternehmen und Kunde sorgt für schnelle und flexible Reaktion bei Beschwerden.
  2. Personalbeschaffung
    Einstellung (in Absprache mit GL) und Einarbeitung, gemäß dem Leistungsverzeichnis, von benötigten Mitarbeitern
  3. Personalführung
    Regelmäßige von der Geschäftsleitung angeforderte und dokumentierte Personalunterweisung /- schulung / Arbeitsschutz / Hygiene sind vom TL auszuführen. Die MA werden direkt vor Ort in die Arbeitstechniken und Objekte eingewiesen und umgehend über Änderungen der Kundenanforderungen unterrichtet. Umsetzung und Überwachung der gesetzlichen Vorgaben.
  4. Überwachung der Arbeitsausführung gehört genauso zum Aufgabengebiet wie auch die Überprüfung und Sicherstellung der Arbeitsqualität.
  5. Reklamationsbearbeitung – schnellstmögliche Analyse und entsprechende Lösungsvorschläge dem Kunden anbieten, nach der Problembeseitigung ist ein anschließendes Kundengespräch erforderlich, sowie eine Dokumentation.
  6. Sicherstellung der Dienstleistungen auch in Eigenleistung

§2 Verhaltensregel TL:

§3 Änderungen in der Dienstleistung

Im Falle einer Dienstleistungsänderung (Erweiterung; Kürzung) oder einer Änderung im Markt (Marktmanager- oder Bezirksmanagerwechsel; Marktumbau; Marktschließung stattfinden sollte), ergeht folgende Anweisung:

Jegliche Veränderungen in der Dienstleistung oder im Markt sind an den Vorgesetzten formlos per Fax an die Nummer: 03222-9806537 zu melden.
Alle weiteren Schritte werden dann vom Vorgesetzten entsprechend unternommen und der Teamleiter erhält Informationen bezüglich der Veränderung.

§4 Unterweisung in Gesetze

Der Teamleiter wurde in alle unten aufgeführte Gesetze von seinem Vorgesetzten geschult bzw. unterrichtet.
Falls es Unklarheiten bezüglich Umsetzung der Gesetze gibt, so ist der Vorgesetzte zu informieren bzw. zu fragen.

- Arbeitschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutz- Elternzeit
- Urlaubsrecht
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Diskrimknierungsschutz im Arbeitsrecht
- Abmahnung im Arbeitsrecht
- Regelungen für Minijobs
- Entgeltfortzahlung