EM Dienstleistungsgesellschaft mbH

2.2d FO Unterweisung Arbeitszeitgesetz

Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zur Ihren Rechten und zu Ihre Pflichten zählt auch die gesetzliche Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, vor allem folgende Punkte müssen insbesondere eingehalten werden:

  1. Pausenzeiten
    Die Einhaltung der Pausen während der Arbeitszeit ist Pflicht.
    Bei einer Arbeitszeit von unter 6 Stunden ist eine Pause nicht erforderlich, kann aber gemacht werden.
    Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden und 1 Minute muss eine Pause von 30 Minuten gemacht werden.
    Ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden und 1 Minuten muss eine Pause von 45 Minuten gemachte werden.
  2. Es dürfen maximal 10 Stunden am Tag gearbeitet werden und in der Woche max. 48 Stunden.
  3. Die Ruhezeit muss 11 Stunden betragen.

Sofern Sie sich an diese Anweisung nicht halten, kann es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) führen.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Einhaltung der Anweisung bzw. die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.